Der Wettbewerbsdruck auf die Anwaltschaft hat sich durch die ständig steigenden Zulassungszahlen, aber auch durch das Rechtsdienstleistungsgesetz weiter verschärft. Wer jetzt nicht reagiert, wird erhebliche Honorareinbußen hinnehmen müssen. Wir helfen Ihnen bei der Öffentlichkeitsarbeit!
Mit diesem Beitrag soll auf eine interessante Leseranfrage geantwortet werden. Es wurde die Frage gestellt, inwieweit eine von einer gemeinnützigen Stiftung eingesetzte Hilfsperson im Sinne der AO zur Umsetzung der ...
In einer Entscheidung vom 6.11.18 (II ZR 11/17, Abruf-Nr. 206924 ) hat der BGH grundlegende Hinweise zur Geschäftsaufteilung und Ressortaufteilung für die Geschäftsführung einer GmbH gegeben. Trotz interner ...
Zu den zentralen Normen des Gemeinnützigkeitsrechts gehört das Gebot der Unmittelbarkeit. Das engt die praktische Arbeit gemeinnütziger Organisationen ein bzw. stellt an sie einige Hürden. Das gilt besonders, wenn Ihr Verein mit anderen Einrichtungen kooperiert. Lernen Sie deshalb das Gebot der Unmittelbarkeit kennen und erfahren Sie, wie Sie es erfüllen.
Der Beitrag stellt die wesentlichen Schlussfolgerungen zusammen, die sich aus dem „Attac“-Urteil des BFH (10.1.19, V R 60/17, Abruf-Nr. 207481 ) ergeben und die für andere Stiftungen, die sich ebenfalls – ...
Der BFH hat dem „Attac“-Trägerverein mit Urteil vom 10.1.19 (V R 60/17, Abruf-Nr. 207481 ) die Gemeinnützigkeit für die Jahre 2010 bis 2012 aberkannt. Das mediale Interesse daran scheint immens zu sein: Während ...
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
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Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
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Eine Stiftung soll im Sinne des Stifters wirken. Die Praxis zeigt, dass das für die Mitstreiter und die Organmitglieder eine große Aufgabe ist. Ersichtlich tragen hier vor allem der Stifter und sein Berater eine immense Verantwortung. Schon bei der Stiftungserrichtung müssen hier die passenden Grundlagen gelegt werden. Wie kann die nachhaltige Wirkung der Stiftung möglichst von Anfang an sichergestellt werden?