28.08.2019 · Nachricht · Sozialversicherung
Dozent an gGmbH für berufliche Reha ist abhängig beschäftigt
Lehrtätigkeiten, die mit dem vergleichbar sind, was Lehrer an allgemeinbildenden Schulen unterrichten, begründen regelmäßig ein Arbeitsverhältnis. Zu diesem Ergebnis kam das LSG Berlin-Brandenburg bei einem Dozenten, der für eine gemeinnützige GmbH tätig war, die Umschulungs-, Weiter- und Fortbildungslehrgänge im Bereich der beruflichen Rehabilitation, Reintegration und Anpassung in den Arbeitsmarkt durchführte.
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