Eine Leserin fragt: Ich habe eine Erbschaft gemacht. Zunächst war unklar, wer Erbe geworden ist. Nach rd. eineinhalb Jahren wurde der Rechtsstreit entschieden und mir ein Erbanteil zugewiesen. Dieser wurde nach Abzug der Freibeträge der Erbschaftsteuer unterworfen. Der Bescheid ist bestandskräftig. Nun überlege ich, einen Teil des Erbes in meine vorhandene Stiftung einzubringen. Allerdings sind seit dem Erbfall mehr als zwei Jahre verstrichen. Ist § 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG trotzdem anwendbar?
Für Sponsoren spielt es neben der ideellen Motivation meist eine wichtige Rolle, dass sie ihre Leistungen an eine Stiftung als Betriebsausgaben abziehen können. Der BFH hat nun einige Klarstellungen zugunsten der ...
Ob das Familienprivileg nach § 15 Abs. 2 S. 1 ErbStG auch für Stiftungen im EU-/EWR-Ausland gilt, ist weiter ungewiss. Denn die Finanzverwaltung hat die Revision gegen ein Urteil des FG Hessen zurückgenommen.
Die Satzung muss sich auf eine Steuerbegünstigung festlegen. Die Formulierung aus der Mustersatzung („ausschließlich und unmittelbar – gemeinnützige – mildtätige – kirchliche Zwecke“) kann nicht wörtlich beibehalten werden. Diese Auffassung vertritt das FG Hessen bei einem Verein.
Die Destinatäre einer Familienstiftung verfügen gegenüber der Stiftungsbehörde über keine Auskunftsansprüche. Das hat das OVG Schleswig-Holstein entscheiden. SB stellt Ihnen die Entscheidung vor und erläutert ...
Durch das Jahressteuergesetz 2019 ist § 4 Nr. 29 ins UStG eingefügt worden. Die Regelung verfolgt das Ziel, Leistungen einer Organisation an ihre Mitglieder, die nicht vorsteuerabzugsfähig sind, von der Umsatzsteuer ...
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Tagespflegepersonen müssen die Einkünfte aus ihrer Tagespflegetätigkeit versteuern. Werden die Zahlungen an die Pflegeperson vom Jugendamt nicht unmittelbar, sondern über einen zwischengeschalteten Träger der freien Jugendhilfe geleistet, sind die Umsätze nur dann steuerfrei, wenn über die Mittel nur nach Maßgabe der haushaltsrechtlichen Vorschriften verfügt werden kann und ihre Verwendung einer gesetzlichen Kontrolle unterliegt. Das hat das Landesamt für Steuern (LfSt) Niedersachsen mitgeteilt.