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  • · Nachricht · Editorial August 2021

    Nachfolger für ausgeschiedene Stiftungsorganmitglieder sowie Stiftungsvermögen

    | Wir leben in aufgewühlten, anstrengenden und spannenden Zeiten. Auch in der Stiftungswelt ist es aktuell sehr spannend. Ich meine nicht nur das neue Stiftungsrecht, das trotz umfassender Kritik nun doch beschlossene Sache ist. |

     

    Wir werden im Rechtsberatungsalltag sehen, wie wir damit „praxisgerecht“ umgehen (können). Die offensichtlich mit dem neuen Recht auch gewollte Arbeitserleichterung für die Stiftungsbehörden sehe ich übrigens nicht ‒ und das auch wegen der beiden Themen, die ich heute kurz betrachten möchte.

     

    Das erste Thema ist das Finden geeigneter Nachfolger für ausgeschiedene Stiftungsorganmitglieder. Es bleibt ein Dauerthema und gerade in „C-Zeiten“ finden sich nach meinen Erfahrungen noch schwerer Mitstreiter für die Stiftungsarbeit, sei der Zweck der Stiftung noch so spannend. Ich habe den Eindruck, dass der Gedanke Ehrenamt immer öfter an seine Grenzen kommt.

     

    Ein zweites Thema in meiner Praxis ist und bleibt das Stiftungsvermögen sowie der gewünschte Ertrag aus eben demselben, der zur Zweckerfüllung benötigt wird. Die Grundtendenz geht aus meiner Sicht angesichts der aktuellen Ertragssituation dahin, dass erheblich höhere Vermögen als bisher erforderlich sind, um durch vielfältige Anlagen die nachhaltige Erfüllung eines Stiftungswecks wirklich gesichert erscheinen zu lassen (§ 80 Abs. 2 BGB). Es ist derzeit durchaus von Millionenbeträgen die Rede. Andererseits wird aber wohl auch das genaue Gegenteil vertreten. So las ich dieser Tage die These, wonach es zumindest eine Stiftungsaufsichtsbehörde geben soll, die wegen der aktuellen Strafzinsen meint, dass das aktuell für die nachhaltige Zweckerfüllung erforderliche Stiftungsvermögen nicht mehr allzu hoch sein müsse. Bereits 25.000 Euro sollten ausreichen, um eine selbstständige Stiftung zu errichten. Das habe ich noch nicht erlebt. Ich finde den Gedanken auch kaum nachvollziehbar. Denn selbst angesichts möglicher Strafzinsen Höhe von 0,5 Prozent bleibt doch das Erfordernis, mit dem Stiftungsvermögen auf kluge Weise die Erträge zu erwirtschaften, die für eine nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks erforderlich sind. Wie soll das mit 25.000 Euro gehen? Nur auf Spenden wird man angesichts der Fundraisinganstrengungen vieler tausender kleiner und großer NPOs kaum nachhaltig setzen können.

     

    Überrascht bin ich allerdings auch nicht. Denn in Zeiten, in denen bisher als sicher erkannte Grundsätze infrage stehen, erscheinen die Gedanken besonders frei, und da kann man auch einmal über das Ziel hinausschießen. Wir werden in jedem (Einzel-)Fall weiter viel zu bedenken und zu prüfen haben.

     

    Bleiben Sie gesund, auf Abstand und wohlgemut!

     

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. K. Jan Schiffer | Rechtsanwalt

    Quelle: ID 49314478