Es kann dahinstehen, ob nach § 49b Abs. 5 BRAO der Anwalt Angaben über die Höhe der gesetzlichen Gebühren machen muss. Denn der Kläger war schon aus allgemeinen Erwägungen aufgrund der Umstände des Einzelfalls gehalten, Auskunft zumindest über die Größenordnung der zu erwartenden Gebühren zu erteilen. Eine solche aus dem Grundsatz von Treu und Glauben resultierende Pflicht besteht, wenn der Anwalt nach den konkreten Umständen des Einzelfalls ein Aufklärungsbedürfnis des Mandanten erkennen konnte und ...
In RVG prof. 07, 179 haben wir über das Entstehen einer Terminsgebühr nach Nr. 3106 VV RVG in sozialgerichtlichen Verfahren bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs berichtet. In der Beispielsrechnung haben wir ...
Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines späteren Rechtsstreits erfolgt nur, wenn die Geschäftsgebühr „wegen desselben Gegenstands” entstanden ist. Neben einem zeitlichen Zusammenhang ...
In Verkehrsunfallmandaten stellt sich oft die Frage, ob der Versicherungsnehmer unabhängig von der Versicherung einen eigenen Anwalt beauftragen kann. Der folgende Beitrag beantwortet diese Frage anhand eines ...
Die richtige Gebührenabrechnung von einstweiligen Anordnungen auf Unterhaltszahlung bereitet in der Praxis immer wieder Schwierigkeiten. Der folgende Beitrag erläutert, wie Sie diese Verfahren richtig abrechnen.
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Dröhnende Musik, Hundegebell, lautstarke Partys: Lärm ist eine der Hauptursachen für Mietrechtsstreitigkeiten. Doch was ist hier erlaubt – und was nicht? Die Sonderausgabe von MK Mietrecht kompakt bietet konkrete Lösungen für die häufigsten Fälle aus der Beratungspraxis.
Seit dem 1.1.02 gilt für Verzugszinsen der Basiszinssatz nach § 247 BGB. Seine Höhe wird zum 1.1. und 1.7. eines Jahres bestimmt. Seit dem 1.1.08 wurde der Basiszinssatz von bisher 3,19 Prozent (1.7.07 bis 31.12.07) auf 3,32 Prozent angehoben. Die aktuellen Zinssätze finden Sie im Internet unter
www.bundesbank.de
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