Sind Anwaltskosten der vorgerichtlichen Vertretung mit eingeklagt, muss der Beklagte bei Abschluss eines Prozessvergleichs für eine eindeutige Regelung sorgen, dass diese Kosten in die Vergleichssumme einbezogen sind. Dabei muss auch der Umfang der Einbeziehung bestimmt werden (OLG Koblenz 18.11.13, 14 W 634/13).
Die notwendigen Auslagen des verstorbenen Angeklagten durften der Staatskasse auferlegt werden. Die Entscheidung richtet sich nach § 467 StPO. Sie erfolgt zweistufig (LG Oldenburg 21.10.13, 5 Qs 362/13).
Das auf der Grundlage des § 485 Abs. 2 ZPO durchgeführte selbstständige Beweisverfahren und der nachfolgende Hauptsacheprozess stellen getrennt zu betrachtende Gerichtsverfahren nach § 198 Abs. 6 Nr. 1 GVG dar.
Das Jahr 2013 hat es gebührenrechtlich in sich: Der BGH hat aktuell zu mehreren Fragen anwaltsfreundlich entschieden. Auch die umfassenden Änderungen durch die Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung wirken sich auf die Kosten und Gebühren des Anwalts aus. Und nicht zuletzt stehen umfangreiche Änderungen durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz zum 1.7.2013 an.
Die Verfahrensbevollmächtigten gaben eine Zustimmungserklärung zu einer Zahlungsvereinbarung ab. Das allein erfüllt aber nicht die gebührenrechtlichen Voraussetzungen für die Entstehung einer Einigungsgebühr nach ...
§ 8 RVG ist ebenso abdingbar wie die Vorläufervorschrift des § 16 BRAGO. Fälligkeitsvereinbarungen können auch konkludent geschlossen werden, etwa wenn die Parteien eine Zeitvergütung und regelmäßige ...
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Gemäß § 43 Abs. 1 FamGKG ist der Verfahrenswert in Ehesachen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Ehegatten, nach Ermessen zu bestimmen (OLG Köln 17.10.13, 12 WF 129/13).