Der gerichtlich festzusetzende Streitwert bestimmt sich im Rechtsmittelverfahren einheitlich nach den Anträgen des Rechtsmittelführers, auch wenn das Rechtsmittel zunächst unbeschränkt eingelegt und erst in der Rechtsmittelbegründung beschränkt wurde (BGH 26.9.13, IX ZR 204/11).
Es entspricht billigem Ermessen, die Gerichtskosten voll dem als Vater festgestellten Mann aufzuerlegen, wenn die Mutter keine Möglichkeit hatte, dem Verfahren entgegenzutreten.
Die Rüge des Schiedsklägers gegen die Erstattungsfähigkeit der geltend gemachten Anwaltskosten führt nicht zum Erfolg. Die Rechtsbeschwerde wird als unzulässig verworfen (BGH 18.12.13, III ZB 92/12, Abruf-Nr.
Im Anschluss an RVG prof. 14, 16 wird in dem Beitrag die Vorstellung des neugefassten Streitwertkatalogs 2013 für Verwaltungsgerichte, Stand 18.5.13, fortgesetzt. Aus dem besonderen Teil folgen die Abschnitte 3 bis 9 von „Abgaberecht“ bis „Bau- und Raumordnungsrecht“. Die Reihe wird fortgesetzt.
Jede Gebühr ist selbstständig. Ein Dritter kann sich nur ausnahmsweise auf die Anrechnung einer Gebühr berufen, § 15a Abs. 2 RVG. Die im Rechtsstreit obsiegende Partei darf grundsätzlich die Festsetzung der ...
Die Abrechnung von Beschwerden in Straf- und Bußgeldsachen bereiten in der anwaltlichen Praxis erhebliche Schwierigkeiten. In der folgenden Checkliste lesen Sie, worauf zu achten ist, damit Ihnen keine Gebühren ...
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Seit dem 1.9.13 rechnen Inkassounternehmen (IKU) wie Rechtsanwälte ab. Das Bundesministerium der Justiz kann für Forderungen gegen Privatpersonen Gebührenhöchstsätze festlegen. Mit einer entsprechenden Verordnung ist zu rechnen. Bis dahin gelten § 4 Abs. 5 S. 1 RDGEG und das RVG. In umfangreichen Fällen erhöht sich die Geschäftsgebühr (RVG prof. 14, 10, 13). Weitere Gebühren können das Einkommen steigern.