Rechnet der Anwalt als Verteidiger seine Tätigkeit im sogenannten Klageerzwingungsverfahren ab, das sich einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 172 StPO anschließt, muss er wissen, was er beanspruchen kann. Die Abrechnung richtet sich nach dem Umfang seines anwaltlichen Auftrags und danach, ob er den Antragsteller oder den Beschuldigten vertreten hat. Dieser Beitrag geht auf die Abrechnung des Verteidigers ein und erfasst den Einzelauftrag einer Beistandsleistung wie den vollen Auftrag der ...
Für beamtenrechtliche Konkurrenteneilverfahren, die auf die Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs durch die vorläufige Freihaltung der zu besetzenden Stelle abzielen, richtet sich der Streitwert nach § 52 Abs.
Beim isolierten Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgelds bestimmt sich der Gegenstandswert in der Zwangsvollstreckung wegen eines Unterlassungsanspruchs nach dem Wert, den die zu erwirkende Unterlassung für den ...
Die Mandatierung des Anwalts für das Bewilligungsverfahren in Prozesskostenhilfe (PKH)- oder Verfahrenskostenhilfe (VKH)-Sachen endet nicht automatisch mit der gerichtlichen Bewilligungsentscheidung. Unabhängig von einem Hauptsachemandat bleibt der Anwalt auch im Nachprüfungsverfahren verantwortlich und muss dem Gericht etwaige Veränderungen der Bewilligungsvoraussetzungen mitteilen. Eine Entscheidung des OLG Brandenburg (15.11.13, 9 WF 209/13, Abruf-Nr. 143387 ) eröffnet neue Wege, diese Beteiligungspflicht ...
Die Antragshaftung des § 21 FamGKG trifft den Antragsteller des Scheidungsverfahrens für Folgesachen nur, wenn diese ebenfalls von ihm beantragt wurden (AG Wolfratshausen, 16.9.14, 1 F 557/12, Abruf-Nr. 143129 ).
Für beamtenrechtliche Konkurrenteneilverfahren, die auf die Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs durch die vorläufige Freihaltung der zu besetzenden Stelle abzielen, richtet sich der Streitwert nach § 52 Abs.
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Der Streitwert der Vollstreckungsgegenklage ist auf den Wert der titulierten Forderung beschränkt, wenn die Klage auf die Aufrechnung mit Forderungen in einer Höhe gestützt wird, die den Betrag der titulierten Forderung, gegen deren Vollstreckung die Klage gerichtet ist, übersteigen.