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  • 25.02.2015 · Fachbeitrag · Räumungsklage

    Höherer Streitwert, wenn neben der Räumung mehr verlangt wird

    | Wenn neben der Herausgabe und Räumung eines Grundstücks ausdrücklich und zusätzlich auch die Beseitigung der auf dem Grundstück befindlichen Baulichkeiten oder Ähnliches verlangt wird, erhöht sich der Streitwert der Räumungsklage um die für die Beseitigung erforderlichen Kosten. |