Bei zweimaliger Säumnis mindert sich die Gebühr nicht nach Nr. 3105 VV RVG. Für den Prozessbevollmächtigten des Gegners der säumigen Partei entsteht die volle 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG (OLG Koblenz 10.2.15, 14 W 75/15).
Der Gegenstandswert einer außergerichtlichen Schadensregulierung bemisst sich nach dem vollen Wert der Wiederbeschaffungskosten ohne Restwert-Abzug (AG Norderstedt 15.9.15, 47 C 118/15, Abruf-Nr. 145694 ).
Unterhält eine Kanzlei mehrere Zweigstellen, liegt für alle Rechtsanwälte dieser Kanzlei eine Geschäftsreise nur dann vor, wenn das Reiseziel außerhalb sämtlicher Orte liegt, in denen sich eine Zweigstelle ...
Seit dem 1.7.08 sind Erfolgshonorare nicht mehr per se gesetzlich verboten (BGBl. I. 2008, 1000). Die Rechtsprechung stellt aber hohe Anforderung an eine wirksame Vereinbarung (LG Berlin AnwBl 11, 150).
Mit der aktuellen Entscheidung des OLG Saarbrücken (14.10.2015, 1 Ws 164/15) existiert eine weitere Entscheidung, in der die AVP durch einen externen Kurierdienst anfällt.
Hat ein Rechtsanwalt die Partei im PKH-Bewilligungsverfahren vertreten, erstreckt sich seine Prozessvollmacht auch auf das Nachprüfungs- oder Aufhebungsverfahren.
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Wird eine nicht begründete Anschlussberufung verfrüht eingelegt, um die Frist zu wahren, dann aber zurückgenommen, bevor sie begründet wird, ist die Anschlussberufung unzulässig. Folge ist, dass der Berufungsbeklagte die Kosten des Rechtsstreits anteilig trägt – stellt ein Beschluss des KG klar (25.6.15, 8 U 92/15):