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  • 08.02.2016 · Fachbeitrag · Erbscheinsverfahren

    Streitwert bestimmt sich nach dem Nachlasswert

    | Erhebt ein Beteiligter ein Rechtsmittel gegen einen Erbschein, richtet sich der Beschwerdewert nach dem Nachlasswert zum Zeitpunkt des Erbfalls abzüglich der Verbindlichkeiten des Erblassers. Nach aktueller Gesetzeslage kann nicht (mehr) darauf abgestellt werden, welches wirtschaftliche Ziel ein Antragsteller bzw. Beschwerdeführer anstrebt. |