Seit dem 1.1.15 müssen Fachanwälte statt wie bisher 10 nun 15 Stunden Fortbildung jährlich nachweisen. Hiervon dürfen aber 5 Stunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Das IWW Institut bietet seinen Abonnenten von AA, EE, ErbBstG, FK, MK, PStR, VA und VK zweimal jährlich dieses Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle an – kostenlos. Nächster Termin: 1.12. bis 15.12.16!
Die Redaktion erreichen immer wieder Anfragen, wie nach einem Teilfreispruch mit einer zugunsten des Angeklagten ergangenen Kostenentscheidung die Kosten und Auslagen, insbesondere die Verteidigervergütung, zur ...
Ist die Verfahrens- und die Erhöhungsgebühr für den Beklagtenvertreter entstanden, entfällt die Erhöhungsgebühr nicht dadurch, dass einer von zwei Beklagten noch vor der Zustellung der Klage verstirbt (OLG Koblenz ...
Zwischen Rechtsanwälten und Mandanten kommt es immer wieder zu Streit, wenn der Mandant trotz Obsiegens nicht alle Kosten vom Gegner
erstattet erhält. Dies lässt sich vermeiden.
Dürfen Anwälte mit kostenfreier Erstberatung werben? Und wie sieht es mit einer kostenlosen Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung aus? Ist sie sogar in Form von Gutscheinen erlaubt? Ja, sagt jetzt der AGH ...
Werden beim Teilfreispruch die Kosten nicht gequotelt, sind im Kostenfestsetzungsverfahren die dem Angeklagten zu erstattenden, auf den Freispruch entfallenden Auslagen nach der Differenztheorie zu bestimmen (OLG Celle ...
Die Kündigung von erkrankten Arbeitnehmern ist eine emotionale und streitintensive Rechtsmaterie. Die neue Sonderausgabe von AA Arbeitsrecht aktiv zeigt, wie Sie auf Arbeitgeber- wie auf Arbeitnehmerseite souverän beraten. Profitieren Sie von aktueller Rechtsprechung, praktischen Tipps u.v.m.
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In der gerichtlichen Praxis wird immer wieder darüber gestritten, ob und wann ein Erstattungspflichtiger gegenüber der zur Festsetzung beantragten Forderung aufrechnen kann. Das OLG Celle hat hierzu entschieden:
Gegenüber einer im Kostenfestsetzungsbeschluss (KFB) titulierten Forderung ist es grundsätzlich unzulässig, aufzurechnen. Eine Ausnahme besteht nur, soweit es sich um rechtskräftig festgesetzte andere Kostenerstattungsansprüche oder unstreitige Gegenforderungen handelt.