Nach Abschluss des Verfahrens ist für ein Nachschieben streitwertrelevanter Erklärungen kein Raum mehr. Maßgeblich für die Streitwertbemessung ist die Bedeutung der Sache für den Kläger, wie sie sich dem Verwaltungsgericht auf Grund des streitgegenständlichen Antrags darstellt, § 52 Abs. 1 GKG (OVG Lüneburg 4.11.14, 7 OA 82/14).
Für beamtenrechtliche Konkurrenteneilverfahren, die auf die Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs durch die vorläufige Freihaltung der zu besetzenden Stelle abzielen, richtet sich der Streitwert nach § 52 Abs.
Der Streitwert der Vollstreckungsgegenklage ist auf den Wert der titulierten Forderung beschränkt, wenn die Klage auf die Aufrechnung mit Forderungen in einer Höhe gestützt wird, die den Betrag der titulierten ...
Beim isolierten Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgelds bestimmt sich der Gegenstandswert in der Zwangsvollstreckung wegen eines Unterlassungsanspruchs nach dem Wert, den die zu erwirkende Unterlassung für den Gläubiger hat.
Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH bestimmt sich der Wert der Beschwer in einer Streitigkeit über die Räumung von Wohnraum gemäß §§ 8, 9 ZPO nach dem dreieinhalbfachen Jahreswert der Nettomiete, wenn es ...
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Wird der Beschluss über die Jahresabrechnung einer Wohnungseigentümerversammlung nur hinsichtlich einzelner Positionen angefochten, ist der Streitwert nicht nach dem Gesamtbetrag der Abrechnung zu bemessen, sondern nur nach einem Bruchteil hiervon, wobei eine Quote von 25 Prozent im Rahmen des Ermessens liegen kann.