23.03.2016 · Fachbeitrag ·
Mehrere Auftraggeber
Mehrere Auftraggeber – was heißt das für Ihre Vergütungsabrechnung? § 7 RVG stellt klar: Jeder haftet, aber insgesamt fällt die Vergütung nur einmal an. Das Beispiel zeigt, wie Sie bei mehr als zwei Auftraggebern rechnen.
07.03.2016 · Nachricht · BVerfG
Rechtsanwälte dürfen sich beruflich nur begrenzt mit anderen Berufsgruppen zusammenschließen, § 59a Abs. 1 S. 1 BRAO. Hierdurch sollen u. a. die Einhaltung ihrer Berufspflichten und das Vertrauen in den ...
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23.02.2016 · Fachbeitrag ·
Mehrere Auftraggeber
Aus § 7 RVG ergeben sich für die Haftung mehrerer Auftraggeber folgende Grundsätze: Der Rechtsanwalt (RA) kann in derselben Angelegenheit die Vergütung insgesamt nur einmal fordern. Jeder Auftraggeber schuldet das, ...
01.02.2016 · Nachricht · FAO-Fortbildung
Seit dem 1.1.15 müssen Fachanwälte statt wie bisher 10 nun 15 Stunden Fortbildung jährlich nachweisen. Hiervon dürfen aber 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Das IWW Institut bietet seinen Abonnenten von AA, EE, ErbBstG, FK, MK, PStR, VA und VK dieses Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle an. Zweimal jährlich (1.6. bis 30.6. und 1.12. bis 15.12.) können diese Abonnenten die Lernerfolgskontrolle kostenlos absolvieren.
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21.01.2016 · Fachbeitrag ·
Der praktische Fall
Für das PKH- oder VKH-Bewilligungsverfahren kann keine PKH bewilligt werden (BGH NJW 84, 2106). Damit sich die Parteien aber bereits in diesem Verfahren vergleichsweise einigen können (§ 118 Abs. 1 Nr.
28.12.2015 · Fachbeitrag ·
Aufbewahrungspflicht
Rechtsanwälte müssen Buchhaltungsdokumente zehn Jahre aufbewahren. Hierzu zählen z.B. Belege, Rechnungen, Kontoauszüge, Buchungsjournale, Jahresabschlüsse (§ 147 AO). Nach dem 31.12.2015 können Sie ...
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28.12.2015 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Wenn der Rechtsanwalt das Mandat beendet hat, muss er seine Handakten herausgeben, wenn der Mandant diese benötigt, um seine Rechtsangelegenheiten weiter zu verfolgen und die Rechtsanwaltsvergütung entrichtet hat.