28.12.2015 · Fachbeitrag · Aufbewahrungspflicht
Stichtag 1.1.2016 – Diese Dokumente können Sie jetzt vernichten
Rechtsanwälte müssen Buchhaltungsdokumente zehn Jahre aufbewahren. Hierzu zählen z.B. Belege, Rechnungen, Kontoauszüge, Buchungsjournale, Jahresabschlüsse (§ 147 AO). Nach dem 31.12.2015 können Sie Buchhaltungsunterlagen aus dem Jahr 2005 und ältere vernichten.
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