Nach § 9 RVG hat der Rechtsanwalt das Recht, von seinem Mandanten „für die entstandenen und voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss“ zu fordern. Von diesem Recht wird in der Praxis immer noch (zu) wenig Gebrauch gemacht (Gerold/Schmidt/Mayer, RVG, 21. Aufl., § 9 Rn. 1; Burhoff RVGreport 11, 365). Angefangen mit der folgenden Checkliste erläutern wir Ihnen, wie Sie von Ihrem Vorschussrecht Gebrauch machen, um Einnahmeausfälle zu verhindern.
In einer Verkehrsunfallsache liegt die Hauptaufgabe des Anwalts in der außergerichtlichen Fallbearbeitung: Etliche Streitigkeiten lassen sich in Gesprächen mit Unfallgegner und Versicherer beilegen. Eine ...
Die gesetzlich bestimmte Gebührenfreiheit des § 66 Abs. 8, § 68 Abs. 3 GKG gilt nur für statthafte Verfahren (BGH 3.3.14, IV ZB 4/14, Abruf-Nr. 141031 ).
Bis Ende 2007 gab es keine gesetzliche Regelung darüber, ob Rechtsanwälte die Abrechnung der Anwaltsgebühren an externe Inkassounternehmen übertragen durften. § 49b Abs. 4 BRAO n.F. hat dies geändert. Verspricht ein Outsourcing ein professionelles Abrechnungswesen samt Zeitersparnis? Zu wissen lohnt sich, welche Einzelheiten beachtet werden müssen, um die berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht einzuhalten.
Rechtsmittelverfahren in Unterbringungssachen sind auch unter Geltung des Gesetzes über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare vom 23.7.13 (GNotKG) gerichtsgebührenfrei. Diese ...
Der Kläger begehrt die Festsetzung einer Terminsgebühr für ein Berufungsverfahren, in dem kein Gerichtstermin stattgefunden hat und dessen Streitgegenstände in einem anderen Rechtsstreit erledigt und bei der ...
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Allein die Vermeidung des Wortes "Anerkenntnis" führt nicht dazu, dass der Gebührentatbestand der Nr. 3104 VV RVG nicht entsteht. Maßgebend ist unter Beachtung der durch die gewählte Formulierung gezogenen Auslegungsgrenzen der objektiv zum Ausdruck kommende Wille des Erklärenden (LSG Schleswig-Holstein, 13.2.14, L 5 SF 48/12 E).