Die BRAGO sah in § 99 BRAGO eine Pauschgebühr für den Pflichtverteidiger vor. Das RVG hat diese Regelung nach § 51 RVG übernommen. Zudem ist in § 42 RVG jetzt eine Pauschgebühr auch für den Wahlanwalt vorgesehen. Die nachfolgenden Checklisten sollen diese Regelungen und die (wesentlichen) Änderungen und Neuerungen vorstellen (wegen weiterer Einzelh. vgl. die eingehende Kommentierung der §§ 42, 51 RVG bei Burhoff/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 3. Aufl., sowie bei Burhoff in: Gerold/Schmidt, RVG, ...
Der BGH ist für die Entscheidung über die Bewilligung einer Pauschvergütung nur zuständig, soweit er den Rechtsanwalt bestellt hat (BGH 25.10.11, 1 StR 254/10, Abruf-Nr. 120925 .
Wird ein Rechtsanwalt in mehreren gleichartigen Bußgeldverfahren für einen Betroffenen tätig, handelt es sich bei jedem Verfahren um eine gesonderte gebührenrechtliche Angelegenheit i.S. von § 15 Abs. 2 S. 1 RVG.
Bei der Bemessung des Streitwerts einer Fahrtenbuchauflage von mehr als einem Jahr ist nur für das erste Jahr vom Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit vom 7./8.7.04 (NVwZ 04, 1327) auszugehen, jedes weitere Jahr der Dauer einer Fahrtenbuchauflage ist nur noch teilweise auf dieser Grundlage streitwerterhöhend zu berücksichtigen (VGH Hessen 20.1.12, 2 E 1890/11, Abruf-Nr. 120926 ).
Wird von der Rechtsschutzversicherung eine Gebühr, über deren Voraussetzungen in Rechtsprechung und Literatur Streit besteht, ohne Vorbehalt gezahlt, kann sie sich nach einer streitentscheidenden höchstrichterlichen ...
Das Verfahren über die Festsetzung der Mindestverbüßungsdauer einer lebenslangen Freiheitsstrafe ist kostenrechtlich als Teil des Verfahrens über die Aussetzung des Rests einer zeitigen Freiheitsstrafe oder einer ...
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Für die Teilnahme an einer im Zwischenverfahren erfolgten Erörterung gemäß § 202a StPO mit dem Ziel einer Verständigung im Strafverfahren entsteht keine Terminsgebühr gemäß Nr. 4102 VV RVG (OLG Saarbrücken 8.8.11, 1 Ws 89/11, Abruf-Nr. 120530 ).