Die Beiordnung eines Verteidigers nach § 408b StPO gilt auch für die auf den Einspruch folgende Hauptverhandlung (OLG Celle 22.2.11, 2 Ws 415/10, Abruf-Nr. 120529 ).
Die Verfahrensgebühr bei Einziehung und verwandten Maßnahmen (Nr. 4142 VV RVG) entsteht in der Berufungsinstanz neben der Verfahrensgebühr Nr. 4124 VV RVG, auch wenn die Berufung auf die Anordnung des Verfalls ...
Der Textform ist nicht genügt, wenn es infolge nachträglicher handschriftlicher Ergänzungen an einem räumlichen Abschluss der Vereinbarung fehlt. Da bei Beachtung der Schriftform die Unterschrift den Vertragstext ...
Der Rechtsanwalt kann die Erstattung einer Verfahrensgebühr Nr. 4124 VV RVG für erbrachte Tätigkeiten aus der Staatskasse verlangen, auch wenn die Staatsanwaltschaft ihre Berufung vor deren Begründung zurücknimmt (AG Iserlohn 11.10.11, 9 Ls 335 Js 330/10 4/11, Abruf-Nr. 120238 ).
Seit Mitte November 2011 liegt der Referentenentwurf des BMJ zu einem 2. Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – 2. KostRMoG) vor. Dieser sieht in Art. 8 des Gesetzes auch ...
Zur (verneinten) Sittenwidrigkeit einer Vergütungsvereinbarung, zu deren Abschluss der Mandat mit der Drohung veranlasst worden sein soll, für den Fall der Weigerung des Abschlusses der Vereinbarung in einem ...
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
Gratis-Update: das neue Namensrecht auf einen Blick
Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
1. Wird die Erstreckung der Wirkungen der Pflichtverteidigerbestellung nach § 48 Abs. 5 S. 3 RVG auf hinzuverbundene Verfahren abgelehnt, steht dem Pflichtverteidiger ein eigenes Beschwerderecht zu. Der Beschuldigte hat hingegen kein Beschwerderecht. 2. Der Erstreckungsantrag kann auch noch nach rechtskräftigem Abschluss des Erkenntnisverfahrens gestellt werden. 3. Die Erstreckung der Pflichtverteidigerbestellung setzt nicht voraus, dass der Verteidiger in dem hinzuverbundenen Verfahren zuvor einen Antrag nach ...