In RVG prof. 20, 10, haben wir checklistenartig die wichtigsten Fragen und Antworten im Zusammenhang mit § 48 Abs. 6 RVG beantwortet. Die folgende Checkliste schließt hieran an.
Nach beendetem NSU-Verfahren hat das OLG München für einen Nebenklägervertreter, der mehrere Nebenkläger vertreten hat, eine Pauschgebühr von 256.160 EUR bewilligt. Im Hinblick auf die anwaltliche Vergütung ist ...
Die mit der sog. Erstreckung nach § 48 Abs. 6 RVG zusammenhängenden Fragen spielen für die Gebühren des Pflichtverteidigers eine große Rolle. Denn die Erstreckung kann dazu führen, dass der Rechtsanwalt auch ...
Wird der Rechtsanwalt im Bußgeldverfahren für einen Zeugen tätig, stellt sich die Frage, wie die Tätigkeiten abgerechnet werden. Das LG Bielefeld sieht das als Einzeltätigkeit nach Nr. 5200 VV RVG an – zu Unrecht (1.10.19,
10 Qs 276/19, Abruf-Nr. 212121 ).
Das Bußgeldverfahren war eingestellt worden. Der Verteidiger hatte dann gegenüber der Staatskasse, der die notwendigen Auslagen des Betroffenen auferlegt worden waren, Kostenerstattung beantragt. Die Bezirksrevisorin ...
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Legt der Verteidiger, der im vorhergehenden Rechtszug bereits tätig war, ein strafverfahrensrechtliches Rechtsmittel ein, gehört dies gemäß § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG nicht zum Abgeltungsbereich der Verfahrensgebühr der Rechtsmittelinstanz, sondern ist noch der Verfahrensgebühr des
gerichtlichen Verfahrens des vorhergehenden Rechtszugs zuzurechnen. Nimmt er jedoch das Rechtsmittel zurück oder prüft er die Erfolgsaussichten, gehört dies zum Abgeltungsbereich der Verfahrensgebühr für das ...