Der als Pflichtverteidiger tätig gewesene Rechtsanwalt kann nach § 51 RVG ggf. eine Pauschgebühr beantragen, wenn das Verfahren „besonders umfangreich“ oder „besonders schwierig“ war. Das meinte ein Rechtsanwalt, der dem Angeklagten durch Verfügung des Senatsvorsitzenden als Verteidiger für die Hauptverhandlung vor dem BGH bestellt worden war. Er hat sich allerdings beim BGH eine Abfuhr geholt.
Immer wieder Probleme gibt es bei Frage, ob für Rechtsanwälte im selbstständigen Einziehungsverfahren (§ 29a OWiG) lediglich die Gebühr der Nr. 5116 VV RVG oder auch die Gebühren nach den Nr. 5100 ff.
Beim LG Amberg wurde um das Entstehen von Verfahrensgebühren
gestritten. Es ging zum einen um die Frage, ob der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr zu Recht neben der ebenfalls in Ansatz gebrachten Grundgebühr ...
Bei der Abrechnung von Beschwerdeverfahren in Straf- und Bußgeldsachen werden immer wieder – leicht zu vermeidende – Fehler gemacht. Das zeigt ein aktueller Beschluss des LG Arnsberg.
Im Strafverfahren muss der Verteidiger, insbesondere bei Abrechnung gegenüber der Staatskasse nach einem Freispruch, immer wieder um die Höhe seiner Gebühren kämpfen. Dabei kann ihm jetzt ein Beschluss des LG ...
Nicht alltäglich ist der Fall, den das AG Nürnberg entschieden hat (9.12.19, 401 Ds 419 Js 65519116 (3), Abruf-Nr. 213624 ): Der Anwalt war als Pflichtverteidiger am 10.4.19 entbunden worden. Danach wurde er aber ...
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Der Rechtsanwalt ist an sein nach § 14 Abs. 1 RVG einmal ausgeübtes
Ermessen bei der Bestimmung der angefallenen Gebühr innerhalb des
Gebührenrahmens gebunden. Das gilt auch, wenn er erkennbar entstandene Gebühren fehlerhaft (nicht) geltend gemacht hat. So hat es jetzt das OLG Celle entschieden.