RVG prof. hat bereits wichtige Entscheidungen zu § 14 RVG betreffend die Gebühren in Straf- oder Bußgeldsachen vorgestellt (vgl. RVG prof. 21, 192; RVG prof. 21, 208). An diese Rechtsprechungsübersichten knüpft die folgende Zusammenstellung mit aktuellen Entscheidungen aus den Jahren 2021 und 2022 an (wegen Einzelheiten zu § 14 RVG siehe Burhoff in: Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, Teil A Rn. 1747 ff.)
Die obergerichtliche Rechtsprechung ist bisher einhellig davon ausgegangen, dass die Terminsgebühr für einen sog. geplatzten Termin wegen der Formulierung „erscheinen“ in der Vorbem. 4 Abs. 3 S. 2 VV RV ...
Die Anrechnung einer Pflichtverteidigervergütung auf ggf. zu erstattende Wahlanwaltsgebühren macht in der Praxis vor allem Schwierigkeiten, wenn der Angeklagte nur einen Teilerfolg erzielt hat. Dass hier die gesamte ...
Wird die Bestellung des Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger (rückwirkend) aufgehoben, stellt sich die Frage, ob damit auch der Gebührenanspruch des Pflichtverteidigers ggf. nachträglich entfällt. Dies hat das AG Amberg bejaht (12.10.22, 6 Gs 398/21, Abruf-Nr. 232715 ).
Der Rechtsanwalt rechnet seine Tätigkeiten im Bereich der Strafvollstreckung nach Teil 4 Abschnitt 2 VV RVG ab. Entscheidungen dazu sind selten. Nun hat einmal das AG Görlitz dazu Stellung genommen, welche Gebühren ...
Es kommt auch im Gebührenrecht auf die Sekunde an. Das beweist ein Beschluss des AG Dillingen a. d. Donau (23.11.22, 302 Ds 306 Js 135128/18, Abruf-Nr. 232713 ). Dort stritt man um einen Längenzuschlag nach Nr.
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Die Frage, welche Vergütung der vertretungsweise für einen Haftprüfungstermin bestellte Rechtsanwalt erhält, ist in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt. Das AG Tiergarten gewährt Grundgebühr, Verfahrensgebühr und Terminsgebühr.