Die zu einer Terminsgebühr führende Besprechung setzt eine Besprechung gerade mit dem Prozessgegner sowie dessen Bereitschaft voraus, in Überlegungen mit dem Ziel einer einvernehmlichen Beendigung des Verfahrens einzutreten.
Der Streitwertkatalog 2013, Stand 18.7.13, ist eine Überarbeitung des bisherigen Streitwertkatalogs 2004. In diesem Teil der Beitragsserie werden im Anschluss an RVG prof. 14, 16 und 35 die Abschnitte 10 bis 17, ...
Nach der Rechtsprechung des BSG zu Nr. 1005 bzw. 1002 VV RVG kann eine Gebühr für die Mitwirkung an der Erledigung eines isolierten Vorverfahrens nur beansprucht werden, wenn der Rechtsanwalt eine über die Einlegung und Begründung des Widerspruchs hinausgehende besondere Tätigkeit entfaltet hat. Erforderlich ist eine qualifizierte erledigungsgerichtete Mitwirkung, die über das Maß hinausgeht, das schon durch den allgemeinen Gebührentatbestand für das anwaltliche Auftreten im Widerspruchsverfahren ...
Im Anschluss an RVG prof. 14, 16 wird in dem Beitrag die Vorstellung des neugefassten Streitwertkatalogs 2013 für Verwaltungsgerichte, Stand 18.5.13, fortgesetzt. Aus dem besonderen Teil folgen die Abschnitte 3 bis 9 ...
Der Steitwertkatalog der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist eine Empfehlung der aus Richtern bestehenden Streitwertkommission. Die bis vor Kurzem geltende Fassung vom Juli 2004 (RVG prof. 05, 88; 05, 108 und 142) ist ...
Gratis-Update: das neue Namensrecht auf einen Blick
Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Bietet der Sach- und Streitstand für die Bestimmung des Streitwerts keine genügenden Anhaltspunkte, ist nicht zwingend der Auffangstreitwert von 5.000 EUR anzusetzen. Vielmehr ist, wenn die Bedeutung der Sache für den Kläger erkennbar so gering ist, dass allenfalls die Mindestgebühr nach Anlage 2 zum § 34 GKG bedeutungsangemessen erscheint, ein „symbolischer“ Streitwert von einem Euro angemessen (VGH München 30.7.13, 22 C 13.497, Abruf-Nr. 133860 ).