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  • · Fachbeitrag · Verwaltungsgerichtsverfahren

    Streitwertkatalog 13: Beamten- bis Gewerberecht

    | Der Streitwertkatalog 2013, Stand 18.7.13, ist eine Überarbeitung des bisherigen Streitwertkatalogs 2004. In diesem Teil der Beitragsserie werden im Anschluss an RVG prof. 14, 16 und 35 die Abschnitte 10 bis 17, „Beamtenrecht“ über „Freie Berufe“ bis „Gewerberecht“ dokumentiert. |  

    • Streitwertkatalog 2013

    10.

    Beamtenrecht

    10 .1

    (Großer) Gesamtstatus: Begründung, Umwandlung, Bestehen, Nichtbestehen, Beendigung eines Beamtenverhältnisses, Versetzung in den Ruhestand

    § 52 Abs. 5 S. 1 Nr. 1, 2 S. 2, 3 GKG

    10.2

    (Kleiner) Gesamtstatus: Verleihung eines anderen Amtes, Streit um den Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand, Schadenersatz wegen verspäteter Beförderung, Zahlung einer Amtszulage, Verlängerung der Probezeit

    § 52 Abs. 5 S. 4 in Verbindung mit S. 1 bis 3 GKG: Hälfte von 10.1

    10.3

    Neubescheidung eines Beförderungs-begehrens

    Hälfte des sich aus § 52 Abs. 5 S. 4 GKG ergebenden Betrags (1/4 von 10.1)

    10.4

    Teilstatus: Streit um Umfang/Teilzeitbeschäftigung, um Übergang von Teilzeit auf Vollzeit, höhere Versorgung, Besoldung oder Zulagen sowie Berücksichtigung von Vordienstzeiten bei Versorgung, Zeiten für BDA, Unfallausgleich, Unfallruhegehalt, Unterhaltsbeitrag, Hinterbliebenen-versorgung

    Zweifacher Jahresbetrag der Differenz zwischen innegehabtem und erstrebtem Teilstatus beziehungsweise

    des erstrebten Unfallausgleichs etc.

    10.5

    Dienstliche Beurteilung

    Auffangwert

    10.6

    Streit um Nebentätigkeit

    Gesamtbetrag der Einkünfte aus der Nebentätigkeit, höchstens Jahresbetrag

    10.7

    Gewährung von Trennungsgeld

    Gesamtbetrag des Trennungsgelds, höchstens Jahresbetrag

    10.8

    Anerkennung eines Dienstunfalls

    Auffangwert

    10.9

    Bewilligung von Urlaub

    Auffangwert

    11.

    Bergrecht

    Es gelten grundsätzlich die nachstehend aufgeführten Werte. Soweit diese die Bedeutung der Genehmigung, des Vorbescheids oder der Anfechtung einer belastenden Maßnahme für den Kläger nicht angemessen erfassen, gilt stattdessen das geschätzte wirtschaftliche Interesse beziehungsweise der Jahresnutzwert.

    11.1

    Klage des Unternehmers

    11.1.1

    Auf Planfeststellung eines Rahmen-betriebsplans

    2,5 Prozent der Investitionssumme

    11.1.2

    Auf Zulassung eines Rahmenbetriebsplans

    1 Prozent der Investitionssumme

    11.1.3

    Auf Zulassung eines Sonder- und Hauptbetriebsplans

    2,5 Prozent der Investitionssumme

    11.1.4

    Gegen belastende Nebenbestimmungen

    Betrag der Mehrkosten

    11.2

    Klage eines drittbetroffenen Privaten

    Wie Abfallentsorgung Nr. 2.2

    11.3

    Klage einer drittbetroffenen Gemeinde

    60.000 EUR

    12.

    Denkmalschutzrecht

    12.1

    Feststellung der Denkmaleigenschaft, denkmalschutzrechtliche Anordnungen, Bescheinigungen

    Wirtschaftlicher Wert, sonst Auffangwert

    12.2

    Abrissgenehmigung

    Wie 9.3

    12.3

    Vorkaufsrecht

    Wie Nr. 9.6

    13.

    Flurbereinigung/ Bodenordnung

    13.1

    Anordnung des Verfahrens

    Auffangwert

    13.2

    Entscheidungen im Verfahren

    13.2.1

    Wertermittlung

    Auswirkungen der Differenz zwischen festgestellter und gewünschter Wertverhältniszahl

    13.2.2

    Abfindung

    Auffangwert, es sei denn abweichendes wirtschaftliches Interesse kann festgestellt werden

    13.2.3

    Sonstige Entscheidungen

    Auffangwert, es sei denn abweichendes wirtschaftliches Interesse kann festgestellt werden

    14.

    Freie Berufe (Recht der freien Berufe)

    14.1

    Berufsberechtigung, Eintragung, Löschung

    Jahresbetrag des erzielten oder erwarteten Gewinns, mindestens 15.000 EUR

    14.2

    Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk, Befreiung

    Dreifacher Jahresbetrag des Beitrags

    14.3

    Rentenanspruch

    Dreifacher Jahresbetrag der Rente

    15.

    Friedhofsrecht

    15.1

    Grabnutzungsrechte

    Auffangwert

    15.2

    Umbettung

    Auffangwert

    15.3

    Grabmalgestaltung

    Hälfte des Auffangwerts

    15.4

    Gewerbliche Betätigung auf Friedhöfen

    Betrag des erzielten oder erwarteten Jahresgewinns, mindestens 15.000 EUR

    16.

    Gesundheitsverwaltungsrecht

    16.1

    Approbation

    Jahresbetrag des erzielten oder erwarteten Verdienstes, mindestens 30.000 EUR

    16.2

    Facharzt-, Zusatzbezeichnung

    15.000 EUR

    16.3

    Erlaubnis nach § 10 BÄO

    20.000 EUR

    16.4

    Notdienst

    Auffangwert

    16.5

    Beteiligung am Rettungsdienst

    15.000 EUR pro Fahrzeug

    17.

    Gewerberecht

    Siehe Wirtschaftsverwaltungsrecht, Nr. 54

     

     

    Weiterführender Hinweis

    • Der Beitrag wird in RVG prof. 4/14 fortgesetzt.
    Quelle: Ausgabe 03 / 2014 | Seite 53 | ID 42483767