28.05.2013 · Fachbeitrag ·
Streitwert
1.Wendet sich der Kläger gegen die Auflage zur Führung eines Fahrtenbuchs für eine Vielzahl von Fahrzeugen, ist für jedes Fahrzeug der volle Wert anzusetzen. Ein „Mengenrabatt“ kommt nicht in Betracht. 2.Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist allerdings nur der hälftige Wert der Hauptsache anzunehmen. (OVG Magdeburg 29.1.13, 3 M 727/12, Abruf-Nr. 131675 )
22.06.2012 · Fachbeitrag ·
Gegenstandswert
Der Gegenstandswert für eine einen Fuhrpark betreffende Fahrtenbuchauflage ist für das Eilverfahren mit 200 EUR pro Monat und Fahrzeug zu bemessen (VG Mainz 14.5.12, 3 L 298/12.MZ, Abruf-Nr. 121890 ).
20.09.2011 · Fachbeitrag ·
Verwaltungsgerichtsverfahren
Die Klägerin hat sich mit ihrer Klage gegen eine baurechtliche Verfügung gewandt, mit der ihr aufgegeben wurde, keine Personen in das Wohnheim aufzunehmen bzw. dort zu belassen, die dauerhaft zur Führung eines eigenen Haushalts und zu einer eigenverantwortlichen Lebensplanung nicht mehr in der Lage sind. Das Verwaltungsgericht hat dafür einen Streitwert von 50.000 EUR als Jahresnutzwert festgesetzt.