05.04.2012 · Nachricht · Umsatzsteuer
Nach der EuGH-Rechtsprechung setzt der Vorsteuerabzug einen direkten und unmittelbaren Zusammenhang zwischen Eingangs- und Ausgangsumsätzen voraus. Der BFH hat dem EuGH nun die Frage vorgelegt, ob diese Voraussetzungen auch bei einer GmbH erfüllt sind, der im Zuge der Beratung des Geschäftsführers entstandene Strafverteidigungskosten in Rechnung gestellt werden (BFH 22.12.11, V R 29/10, Abruf-Nr. 120778 ).
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15.03.2012 · Fachbeitrag ·
Der Steuerberater fragt, der Strafverteidiger antwortet
Regelmäßig genügt der richterliche Durchsuchungsbeschluss den rechtlichen Anforderungen nicht. Im Folgenden wird geklärt, ob und mit welchen Rechtsmitteln der Mandant gegen eine unzulängliche Durchsuchungsanordnung ...
15.03.2012 · Fachbeitrag ·
Steufa-Praxis
Eine Sachbearbeiterin beim FA prüfte die ESt-Erklärung eines Angestellten, der neben seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit einen gewerblichen Pferdezuchtbetrieb unterhielt.
15.03.2012 · Fachbeitrag ·
Selbstanzeigenberatung
Bei gesetzlichen Neuregelungen ergibt sich für die Berater das Dilemma, dass zu neuen oder neu gefassten Normen naturgemäß noch keine belastbare Rechtsprechung vorliegt. Obschon sich das Schrifttum eilig darum bemüht, Fallstricke aufzudecken und Zweifelsfragen zu beantworten, kann kein Ratschlag in dieser Phase ohne ausführliche und ausdrückliche Vorbehalte erteilt werden. Ein Jahr nach Inkrafttreten der Neuregelung der Selbstanzeige, haben sich die wesentlichen Problemfelder herauskristallisiert.
15.03.2012 · Fachbeitrag ·
Steuerhinterziehung
In seinem Urteil zum Fall Schreiber hat sich der BGH auch mit der Frage befasst, welche steuerliche Gewinnermittlungsmethode strafrechtlich bei Ermittlung der Verkürzungsbeträge für gewerbliche Einkünfte anzuwenden ...
15.03.2012 · Fachbeitrag ·
Checkliste
Die Strafverfolgungsbehörden können beim Verdacht einer Steuerstraftat auf das Zwangsmittel der Durchsuchung zurückgreifen, das regelmäßig als sehr einschneidend empfunden wird. Denkbar sind Durchsuchungen beim ...
15.03.2012 · Fachbeitrag ·
Steuerhinterziehung
Die Entscheidung des BGH, dass das Vortäuschen steuermindernder Umstände als „Griff in die Taschen des Staates“ bereits bei einer Verkürzungssumme von 50.000 EUR als besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung anzusehen ist, bedeutet eine kritikwürdige Verböserung der bisherigen Rechtsprechung. Hingegen ist zu begrüßen, dass trotz § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO die Betragsgrenze von 100.000 EUR für Fälle des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO überhaupt anwendbar bleibt (BGH 15.12.11, 1 StR 579/11, Abruf-Nr. 120422 ).