Unter einer „Nettolohnvereinbarung“ ist eine Abrede zwischen den Parteien eines Dienstverhältnisses des Inhalts zu verstehen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusätzlichen Lohn zuwendet, indem er auch die im Lohnsteuerabzugsverfahren zu erhebende LSt trägt (BFH 25.10.13, VI B 144/12, Abruf-Nr. 140083 ).
Der BFH hat sich mit Entscheidung vom 26.2.13 (VIII R 6/11, Abruf-Nr. 140082 ) mit dem StraBEG befasst und hierbei auch Parallelen zu § 371 AO gezogen.
In einer Entscheidung vom 25.4.13 befasst sich der BFH mit den Anforderungen an einen Beweisantrag (BFH 25.4.13, V R 10/11, Abruf-Nr. 132603 ). Die Klägerin hatte gegenüber dem FG weiteren Zeugenbeweis dafür ...
Für die Inanspruchnahme des Vertrauensschutzes nach § 6a Abs. 4 S. 1 UStG muss der Lieferer in gutem Glauben handeln und alle Maßnahmen ergreifen, die vernünftigerweise verlangt werden können, um sicherzustellen, dass der von ihm getätigte Umsatz nicht zu seiner Beteiligung an einer Steuerhinterziehung führt (BFH 25.4.13, V R 28/11, Abruf-Nr. 131954 ).
Die Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei (unverzollte Zigaretten) zu vier Jahren Freiheitsstrafe kann die Ausweisung eines Ausländers rechtfertigen, auch wenn es sich um die erste strafrechtliche ...
Es entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass der Geschäftsführer einer GmbH als Arbeitgeber i.S. von § 266a StGB dafür Sorge zu tragen hat, dass ihm die zur ordnungsgemäßen Abführung der ...
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1.Werden Schichtzettel nicht geführt oder aufbewahrt, ist das Finanzamt gemäß § 162 Abs. 1 und 2 AO berechtigt zu schätzen. 2.Grundlage für die Aufbewahrungspflicht dieser Einnahmeursprungsaufzeichnungen ist § 22 UStG i.V. mit §§ 63 bis 68 UStDV. (FG Köln 27.8.13, 3 V 1100/13 und 3 V 3747/12, Abruf-Nr. 133828 )