15.11.2013 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Ort der Prüfung nach dem SchwarzArbG
| Die Frage, ob die von der Klägerin gewünschte Prüfung im Büro des Steuerberaters, in dem sich die Geschäftsunterlagen befinden, durchgeführt werden kann, davon abhängig gemacht werden darf, dass sie dem HZA eine Vollmacht zur Einsichtnahme in diese Unterlagen erteilt, ist einer rechtsgrundsätzlichen Klärung nicht zugänglich (BFH 17.4.13, VII B 42/12, Abruf-Nr. 131874 ). |
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