27.07.2026 · Fachbeitrag · BGH
Auch „sinnvolle“ Handlungen können Beihilfe sein
Der BGH hat entschieden, dass auch bei äußerlich neutralen, für die Geschäftstätigkeit eines Haupttäters (für sich betrachtet) „sinnvollen“ Handlungen eine strafbare Beihilfe zur Steuerhinterziehung vorliegen kann (19.3.26, 1 StR 618/25, Abruf-Nr. 254202 ).
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