Ist der Haftungsschuldner in ein Umsatzsteuerhinterziehungssystem integriert, fördert er, wenn er von den in der Lieferkette nachfolgenden oder vorgelagerten Geschäften Kenntnis hatte, mit seinem Beitrag innerhalb der Lieferkette auch jeweils eine Umsatzsteuerhinterziehung der anderen Mitglieder, die an den auf Hinterziehung der USt gerichteten Geschäften beteiligt waren, so das FG Hamburg in seiner Entscheidung vom 12.12.13 (3 K 28/13, Abruf-Nr. 141478 , NZB, Az. BFH VII B 8/14).
Laut § 195 S. 1 AO werden Außenprüfungen von den für die Besteuerung zuständigen Finanzbehörden durchgeführt. Gemäß § 195 S. 2 AO besteht die Möglichkeit, dass die danach zuständigen Finanzbehörden eine ...
Da sich der Aufschlagsatz nicht in dem üblichen Rahmen bewegte, führte der Prüfer eine Kalkulation durch. Hierbei gliedert er den Garteneinkauf bestimmter Warengruppen und wendete hierauf den durchschnittlichen ...
Auch 3 Jahre nach Inkrafttreten des SchwarzGBekG gibt es immer noch zahlreiche ungeklärte Rechtsfragen. Zudem sind durch die Praxiserfahrung mit dem neuen Selbstanzeigerecht weitere Rechtsfragen hinzugekommen. Die folgende Checkliste gibt einen Überblick zum gegenwärtigen Stand der Diskussion zu ausgewählten praxisrelevanten Fragestellungen und versteht sich gewissermaßen als „Update“ zu dem Beitrag „Checkliste – Die neue Selbstanzeige“ von Schwartz/Külz in PStR 11, 249.
Nach Art. 203 Abs. 1 Zollkodex (ZK) entsteht eine Einfuhrabgabenschuld, wenn eine einfuhrabgabenpflichtige Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen wird. Eine derartige Entziehungshandlung liegt vor, wenn ein ...
Bei der Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 Abs. 2 InsO sind ratierende Verbindlichkeiten in nominaler Höhe einzubeziehen, wenn die Ratenabrede in Kenntnis des offen gelegten Unvermögens abgeschlossen ...
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Kapitalanleger, denen Kosten im Zusammenhang mit Kapitalerträgen der Jahre bis einschließlich 2008 entstehen, können diese Aufwendungen als Werbungskosten abziehen. Das seit 2009 (Einführung der Abgeltungsteuer) geltende Abzugsverbot von Werbungskosten greift hier nicht (FG Köln 17.4.13, 7 K 244/12 Abruf-Nr. 131311 ).