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  • · Fachbeitrag · Steufa-Praxis

    Betriebsprüfung im Fleischereifachbetrieb

    | Da sich der Aufschlagsatz nicht in dem üblichen Rahmen bewegte, führte der Prüfer eine Kalkulation durch. Hierbei gliedert er den Garteneinkauf bestimmter Warengruppen und wendete hierauf den durchschnittlichen Aufschlagsatz an. Es ergaben sich erhebliche Kalkulationsdifferenzen. Der Steuerberater wiegelte ab, die auf Erfahrungsgrundsätzen basierenden Aufschlagsätze für den Betrieb seines Mandanten seien nicht einschlägig. |

     

    1. Beim Mittagessen

    Nun ermittelte der Betriebsprüfer anhand der konkreten Verkaufszahlen die tatsächlichen Aufschlagsätze. Sie waren noch höher als die Durchschnittssätze, also fiel auch die Kalkulationsdifferenz noch deutlich höher aus. Dies konnte der Steuerberater überhaupt nicht nachvollziehen und versprach, selbst eine Kalkulation durchführen zu wollen. Der Prüfer nutzte derweil die Zeit im Innendienst, um andere Prüfungen vorzubereiten. Beim kollegialen Austausch am Mittagstisch erzählte er seinen Kollegen von seinen Kalkulationsdifferenzen. Einer seiner Kollegen kannte den Namen des Metzgers. Als Organisator eines Vereinsfests hatte er bei diesem Metzger bestellt, weil der mobile Imbissstände besitze und das Catering bei solchen Veranstaltungen betreibe.

     

    2. Im Internet

    Daraufhin googelten die beiden den Namen des Metzgers und fanden Bilder von Veranstaltungen, auf denen die Stände zu sehen waren sowie Erfahrungsberichte von Abnehmern von Buffets für private Feiern. Da der Prüfer sich nicht erinnern konnte, ob entsprechende Umsätze bei den Einnahmen verbucht worden waren, ging er unangemeldet in den Betrieb zurück, um seine Vermutung zu verifizieren. Und tatsächlich fand er keinerlei Hinweis auf die Verbuchung derartiger Erlöse. Daraufhin schaltete er die Steufa ein, die Durchsuchungsbeschlüsse für die Eigentumswohnung und das Ladenlokal erwirkten.

     

    3. Im Steuerstrafverfahren

    Die Fahnder fanden einen Kalender für das vergangene und laufende Jahr, in dem alle Events eingetragen waren. Der Metzger zeigte sich sofort kooperativ. Er habe immer ein schlechtes Gewissen gehabt, aber er sei so langsam in die Sache hereingeschliddert, dass es irgendwann zu spät gewesen sei, sich zu offenbaren. Seinem Steuerberater sei auch niemals etwas aufgefallen, sodass er einfach weitergemacht habe. Da die Umsätze ausschließlich bar getätigt worden waren, habe er keinen Überblick über die Höhe der Einnahmen. Er habe allerdings auch Ausgaben gehabt, die er nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht habe. So habe er die Imbisswagen von Kollegen billig einkaufen können, die diese wegen Betriebsaufgabe nicht mehr benötigten, dem FA gegenüber hatten sie erklärt, dass die Wagen verschrottet worden seien. Außerdem habe er zusätzliches Personal einsetzen müssen. Insgesamt errechneten die Fahnder Mehrsteuern von 80.000 EUR. Von den Zusatzeinnahmen hatte der Metzger sich eine Ferienwohnung in Spanien gekauft. Der Strafprozess steht noch aus; bis dahin beabsichtigt der Metzger jedoch, sich von seiner Immobilie zu trennen, um die Steuerschulden begleichen zu können.

    Quelle: Ausgabe 07 / 2014 | Seite 190 | ID 42713070

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