22.05.2015 · Nachricht · Finanzgericht Düsseldorf
Bei der Ausübung des Erschließungsermessens, d.h. bei der Frage, ob ein Haftungsschuldner in Anspruch zu nehmen ist, ist die Ermessensausübung dahingehend vorgeprägt, dass es im Regelfall billig und gerecht ist, wenn Täter oder Teilnehmer einer vors ätzlichen Steuerstraftat für den Steuerschaden in Anspruch genommen werden. Eine Finanzbehörde würde vielmehr ermessensfehlerhaft handeln, wenn sie den Betreffenden von der Inanspruchnahme freistellte (FG Düsseldorf 10.12.14, 4 K 3522/10 H).
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22.05.2015 · Nachricht · Finanzgericht Hamburg
Ein sehr zügig – drei Monate nach Fälligkeit der Steuerschulden – gestellter Antrag Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist nicht zwangsläufig rechtsmissbräuchlich. Entscheidend ist, ob noch erfolgversprechende ...
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22.05.2015 · Nachricht · Oberverwaltungsgericht Lüneburg
Nach § 42 Abs. 1 BeamtenStG dürfen Beamte, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich oder eine dritte Person in Bezug auf ihr Amt fordern, sich ...
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15.05.2015 · Fachbeitrag ·
Haftung
Durch den Beginn der Lohnsteuer-Außenprüfung beim Arbeitgeber wird der Ablauf der Steuerfestsetzungsfrist gegenüber dem Arbeitnehmer als Steuerschuldner nicht gehemmt. Die Außenprüfung richtet sich unmittelbar und allein gegen den Arbeitgeber (FG München 28.11.14, 8 K 2038/13, Abruf-Nr. 144484 ).
15.05.2015 · Fachbeitrag ·
Kapitalertragsteuer
Im Juli 2014 hat die StA Köln ein Rechtshilfeersuchen an das Bundesamt für Justiz in Bern gerichtet, in welchem diese geltend machte, durch Cum-ex-Geschäfte der Bank J. Safra Sarasin seien Steuern in Deutschland ...
15.05.2015 · Fachbeitrag ·
Der Steuerberater fragt, der Strafverteidiger antwortet
Im Zuge der Ermittlung von Steuerstraftaten gehen die Behörden vermehrt dazu über, nicht nur bei den Beschuldigten, sondern auch bei deren Steuerberatern Durchsuchungsmaßnahmen vorzunehmen. Solche Ereignisse sind ...
15.05.2015 · Fachbeitrag ·
Bundesdatenschutzgesetz
Manche sprechen im Hinblick auf das Datenschutzrecht immer noch vom „zahnlosen Papiertiger“. Fakt ist jedoch, dass die Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben einen immer größeren Stellenwert in der Beratungspraxis einnimmt. Dies gilt auch im Zusammenhang mit dem Steuerrecht. Ein typisches Beispiel dafür sind staatliche Auskunftsbegehren an Unternehmen. Der folgende Beitrag wird zunächst die Anforderungen an ein Auskunftsersuchen gemäß § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AO darstellen. Daran anschließend ...