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  • · Fachbeitrag · Haftung

    Lohnsteuer-Haftungsbescheid gegen Arbeitgeber bei Verjährung gegenüber Arbeitnehmer?

    von RA Prof. Dr. Carsten Wegner, Krause & Kollegen, Berlin

    Durch den Beginn der Lohnsteuer-Außenprüfung beim Arbeitgeber wird der Ablauf der Steuerfestsetzungsfrist gegenüber dem Arbeitnehmer als Steuerschuldner nicht gehemmt. Die Außenprüfung richtet sich unmittelbar und allein gegen den Arbeitgeber (FG München 28.11.14, 8 K 2038/13, Abruf-Nr. 144484).

     

    Sachverhalt und Entscheidungsgründe

    Bei der Klägerin fand eine Lohnsteuer-Außenprüfung für den Zeitraum 2006 bis 2009 statt. Hierbei wurde festgestellt, dass die Klägerin in den Streitjahren Sachzuwendungen an Arbeitnehmer, Kunden, Geschäftsfreunde und Vertriebspartner zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn bzw. zur vereinbarten Leistung/Gegenleistung oder als Geschenk erbracht hat. Es handelte sich dabei um Incentive-Reisen und Incentive-Veranstaltungen, Privatanteile bei gemischt veranlassten Veranstaltungen wie Geschäftsführertreffen und Tagungen, Eintrittskarten für VIP-Logen, Belohnungsessen und sonstige Geschenke. Soweit es sich bei den Empfängern um Arbeitnehmer handelte, sah die Lohnsteuer-Außenprüfung hierin einen geldwerten Vorteil.

     

    Die Klage betreffend das Jahr 2006 ist begründet. Der Haftungsinanspruchnahme für Lohnsteuer, Solidaritätszuschläge und Kirchenlohnsteuern stand aufgrund der Akzessorietät der Haftung gemäß § 191 Abs. 5 AO die Festsetzungsverjährung der Lohnsteuerschuld bei den Arbeitnehmern entgegen.

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