Der BGH hat jüngst mehrfach Urteile aufgehoben, in denen das LG unzutreffend vollendete Umsatzsteuerverkürzungen angenommen hatte, obwohl der tatbestandliche Erfolg noch nicht eingetreten war (zuletzt BGH 24.11.15, 1 StR 366/15, juris). Grund genug, die Grundsätze der Abgrenzung von Vollendung und Versuch im praktisch bedeutsamsten Fall der Steuerhinterziehung im Festsetzungsverfahren nochmals darzulegen. Dieser Beitrag ist Teil einer Aufsatzreihe anlässlich des Ausscheidens des Gründungspartners Dr. Michael ...
Eine Betriebsprüfungsstelle überprüfte die steuerlichen Angelegenheiten eines Agenten, der für die Vermittlung von Künstlern und Fotomodellen Provisionen erhielt. Das führte zu Kontrollmitteilungen bei dem einen ...
Nach Ansicht des Generalanwalts beim EuGH (Schlussantrag des Generalanwalts Szpunar 26.11.15, C-522/14, Sparkasse Allgäu, Abruf-Nr. 146179 ) wird mit der Anzeigepflicht nach § 33 ErbStG die europäische ...
Sinn und Zweck der Verzinsung nach § 235 AO ist es, dem Nutznießer einer Steuerhinterziehung den Zinsvorteil vollständig zu nehmen, den er aufgrund der verspäteten Zahlung erlangt hat. Da dies den Mandanten neben der Steuernachzahlung und der Verzinsung gemäß § 233a AO erheblich belasten kann, ist die Festsetzung von Hinterziehungszinsen umfassend auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu prüfen; dabei wird deutlich, dass die Finanzverwaltung oft fehlerhaft handelt.
Die Finanzbehörde darf sich erst dann bei Dritten um Auskünfte bemühen, wenn sie es aufgrund konkret nachweisbarer Tatsachen als zwingend ansieht, dass eine Sachverhaltsaufklärung durch den Beteiligten erfolglos ...
Die Vermögensabschöpfung ist eine effektive Maßnahme, um Wirtschaftskriminalität zu bekämpfen. Den Tätern wird damit nicht nur der wirtschaftliche Vorteil, sondern auch die finanzielle Basis für weitere ...
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Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Der BFH und die Finanzgerichte haben in letzter Zeit eine Vielzahl an Urteilen gesprochen, die erhebliche Auswirkungen auf die Nachfolgeberatung haben. Die Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand.
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Mit Urteil vom 21.5.15 hat das LG Nürnberg (3 KLs 504 Js 404/14, Abruf-Nr. 145615 ) in einem steuerstrafrechtlichen Umfangsverfahren zehn Angeklagte zu teilweise langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Hier wird nur ein Teilaspekt des 358-seitigen Urteils – die Verkürzungsberechnung und damit die Strafzumessung – herausgegriffen und einer kritischen Analyse unterzogen.