Zu den Kriterien, aufgrund derer von einer Zahlungsunfähigkeit ausgegangen werden kann, die Anlass für eine Uneinbringlichkeit i.S. des § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG gibt (FG Berlin-Brandenburg 14.1.15, 7 K 7250/13, Abruf-Nr. 144685 ).
Für die Stellung und Verantwortlichkeit einer Person als faktischer Geschäftsführer einer GmbH ist es erforderlich, dass der Betreffende nach dem Gesamterscheinungsbild seines Auftretens die Geschicke der ...
Bitte beachten Sie den folgenden Hinweis dazu, welche der hier veröffentlichten Beiträge für welche Lernerfolgskontrolle (Juni oder Dezember) relevant sind.
Private Steuerstraftat des Geschäftsführers begründet Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Güterkraftverkehrsunternehmens (VG Berlin 20.1.15, 4 L 386.14).
Wegen der Abhängigkeit der Haftung von der ihr zugrunde liegenden Steuerschuld kann ein Haftungsanspruch nur entstehen, wenn und soweit die Steuerschuld entstanden ist. Dabei erfordert der Grundsatz der Akzessorietät ...
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Bei der Ausübung des Erschließungsermessens, d.h. bei der Frage, ob ein Haftungsschuldner in Anspruch zu nehmen ist, ist die Ermessensausübung dahingehend vorgeprägt, dass es im Regelfall billig und gerecht ist, wenn Täter oder Teilnehmer einer vors ätzlichen Steuerstraftat für den Steuerschaden in Anspruch genommen werden. Eine Finanzbehörde würde vielmehr ermessensfehlerhaft handeln, wenn sie den Betreffenden von der Inanspruchnahme freistellte (FG Düsseldorf 10.12.14, 4 K 3522/10 H).