Das FG Hamburg hat entschieden, dass eine USt-Nachschau zur Feststellung des tatsächlich eingesetzten Kassensystems durchgeführt werden kann. Zur Auswertung mit vorliegendem Kontrollmaterial war zudem die anschließende Überleitung in eine USt-Sonderprüfung zulässig.
Ein Auskunftsersuchen des FA an die Finanzbehörden Maltas ist rechtmäßig, wenn es der Aufklärung eines konkreten (Auslands-)Sachverhalts dient – hier: Einschaltung einer „Briefkastenfirma“ und familiäre ...
Es ergibt sich regelmäßig aus den abgeschlossenen zivilrechtlichen Vereinbarungen, wer bei einem Umsatz als Leistender – und damit als Unternehmer und als Schuldner der USt – anzusehen ist. Dies ist in der Regel ...
Mit Urteil vom 12.4.18 hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass wegen einer Steuerhinterziehung festzusetzende Hinterziehungszinsen nicht Gegenstand einer tatsächlichen Verständigung sein können.
Im Revisionsverfahren von vier Mitarbeitern der Deutschen Bank wegen Steuerstraftaten mittels betrügerischer Leistungsketten im Zusammenhang mit CO 2 -Zertifikaten hat der BGH für Medienvertreter unter Auflagen Ton- ...
Steuerstrafverfahren wegen nicht erklärter Vermietungseinkünfte über airbnb werden in Zukunft nicht nur durch anonyme Anzeigen von entnervten Nachbarn ins Rollen gebracht, sondern könnten systematisch durchgeführt ...
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Der BFH hat entschieden, dass weder ein Benennungsverlangen i.S. des § 160 AO noch die (fehlende) Antwort hierauf die Tatbestandsvoraussetzungen einer Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO begründen (BFH 19.1.17, III R 28/14, BStBl II 17, 743). Bereits im Jahr 2016 hatte der BFH klargestellt, dass auch die Verweigerung der Auskunft auf ein Benennungsverlangen erst nach Erlass des zu ändernden Bescheids geschieht und für sich genommen schon deshalb keine nachträglich bekannt gewordene Tatsache i.S. des § 173 ...