Das LG hat die Angeklagten B und S von Untreuevorwürfen teils aus tatsächlichen, teils aus rechtlichen Gründen freigesprochen. Hiergegen wendet sich die Staatsanwaltschaft mit ihren auf die Sachrüge gestützten ...
Zum 1.1.18 wurde durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (BGBl I 16, 3152) durch Einführung des § 146b AO die Möglichkeit der Durchführung einer Kassen-Nachschau eingeführt.
Das LG Frankfurt a.M. hat in einem zivilrechtlichen Verfahren zu Cum-Ex-Geschäften entschieden, dass ein Aktienverkäufer rund 23 Mio. EUR Schadenersatz wegen Vertragsverletzung an die erwerbende Bank zahlen muss.
Steuerstraftaten lösen oft umfangreiche Wirtschaftsstrafverfahren aus. Daraus resultieren bei den Gerichten Bearbeitungszeiten, die mit dem in Haftsachen geltenden Beschleunigungsgebot in Konflikt geraten können.
§ 5 Abs. 2 Nr. 1 WaffG kann nicht in dem Sinne ausgelegt werden, dass Geldstrafen von weniger als 60 Tagessätzen nur dann die Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit begründen können, wenn sie ...
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Das Zollrecht der Europäischen Union ist in einem ständigen Umbruch begriffen. Das Basisrecht ist auf dem Weg vom Zollkodex (ZK) über den Modernisierten Zollkodex (MZK) seit dem 1.5.16 beim Unionszollkodex (UZK) angekommen. Geblieben sind zahlreiche Pflichten, die der Zollbeteiligte zu erfüllen hat (z.B. Pflicht zur summarischen Anmeldung oder zur Gestellung, die Einhaltung gesetzlicher Fristen). Art. 42 UZK enthält nun aber erstmals eine Vorschrift für die Anwendung von Sanktionen.