Bei der Gewinnermittlung mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) können die Buchführung bzw. die Aufzeichnungen der Besteuerung nicht nach § 158 AO zugrunde gelegt werden, wenn in einem Restaurationsbetrieb mit Lieferservice lediglich die Restaurantumsätze mittels Z-Bons nachgewiesen werden, welche über einen Zeitraum von mehr als 3 Jahren keinerlei Stornobuchungen aufweisen, und die Umsätze des Lieferservices, welche überwiegend vom ausliefernden Fahrer bar vereinnahmt werden, lediglich in gewissen ...
Steuerberater und Rechtsanwälte sind dankbar für die im Bereich der Strafzumessung vergleichsweise hohe Transparenz durch Strafmaßtabellen. Die Verwendung von Strafmaßtabellen wird jedoch immer wieder kritisiert.
Vorsatzverteidigung bei Steuerhinterziehung ist meistens aussichtslos. Bei Auslandssachverhalten sollte der pauschale Schluss aus der objektiv verkürzten Steuer auf vorsätzliches Handeln des Täters trotzdem ...
Die im Wege der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen gewonnenen Schätzergebnisse müssen schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein – so der BFH erneut.
Der Insolvenzverwalter wird stets den Versuch unternehmen, auf beim Schuldner durch Ermittlungsbehörden arrestierte Vermögenswerte zuzugreifen und diese nicht beim Justizfiskus zu belassen.
Das LG Hamburg hat einen Vermögensarrest von 159.000 EUR zugunsten des Fiskus angeordnet (LG Hamburg 16.5.18, 618 Qs 14/18, Abruf-Nr. 202258 ). Zuvor waren vom AG zwar Durchsuchungsbeschlüsse ausgestellt, der vom FA ...
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Im Streitfall war in den Akten weder ein Beleg für eine Schätzungsbefugnis des FA dokumentiert, noch lässt sich die Kalkulation – nicht einmal in Grundzügen – überprüfen.