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  • 16.08.2018 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Kupferhandel: Vorsteuerabzug zu Recht versagt

    | Wird der Vorsteuerabzug wegen Rechtsmissbrauchs versagt, kommt es nicht darauf an, ob der Steuerpflichtige die genaue Art und Weise der Begehung der Umsatzsteuerhinterziehung seines Lieferanten kannte oder hätte kennen müssen. Es reicht aus, wenn er wusste oder hätte wissen müssen, dass sein Lieferant die USt aus dem Geschäft nicht abführen will. |

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