Der durch eine Betriebsprüfung festgestellte Mehrgewinn einer Personengesellschaft (hier: einer Steuerberater-GbR) ist grundsätzlich allen Gesellschaftern nach dem Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen. Es kann bei einer Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ausnahmsweise etwas anderes gelten, wenn ein Gesellschafter ausstehende Vermögenswerte am Gesellschaftsvermögen vorbei vereinnahmt und die anderen Gesellschafter dem nicht zustimmen.
Es ist das Ziel approbationsrechtlicher Maßnahmen gegen unwürdige Ärzte, das für jede Heilbehandlung unabdingbare Vertrauen der Patienten in die Integrität der Personen aufrechtzuerhalten, denen mit der Approbation ...
Ein anonymer Anzeigenerstatter machte die Steufa darauf aufmerksam, dass die Eheleute schon seit über 10 Jahren getrennt voneinander lebten, der Ehemann jedoch weiter Arbeitslohn beziehe, der nach Steuerklasse 3 ...
Bei Betonglättern, die als Teil einer Arbeitskolonne mit dem Einbau und dem maschinellen Glätten von Betonfußböden beauftragt werden, handelt es sich typischerweise nicht um selbstständige Subunternehmer, sondern um Arbeitnehmer des Auftraggebers und Organisators der Kolonne, weil die Tätigkeiten ihrem Wesen nach einfach sind und eine enge zeitliche und inhaltliche Abstimmung der eingesetzten Personen erfordern. Daneben sind die Eingliederung in die Organisation des Auftraggebers und die Abhängigkeit von ...
Die Vermietung von Wohnungen für jeweils eine Woche an Prostituierte kann als umsatzsteuerfreie Vermietungsleistung i.S. des § 4 Nr. 12 S. 1a UStG angesehen werden – so das FG Mecklenburg-Vorpommern (31.1.
Es entstehen keine Säumniszuschläge, wenn aufgrund einer Anfechtung des Insolvenzverwalters Steuern, die bis zum Ablauf des Fälligkeitstages vom Insolvenzschuldner gezahlt wurden, zurückgewährt werden.
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Der BFH hat mit Beschluss vom 25.4.18 (IX B 21/18, Abruf-Nr. 201148 ) entschieden, dass die in § 238 Abs. 1 S. 1 AO geregelte Höhe von Nachzahlungszinsen von 0,5 % für jeden vollen Monat jedenfalls ab dem VZ 2015 schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Zweifeln begegnet. Diese Entscheidung überrascht, handelt es sich doch bei den Nachzahlungszinsen i.H. von 6 % pro Jahr um eine erträgliche Einnahmequelle des Fiskus. Noch in 2009 hatte das BVerfG entschieden, dass die Zinshöhe verfassungsgemäß sei (BVerfG ...