Das VG Köln hat einen Widerruf der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen nach § 25 PBefG wegen steuerlicher Unzuverlässigkeit des – inzwischen insolventen – Inhabers bestätigt (VG Köln 15.6.18, 18 L 557/18, Abruf-Nr. 202864 ).
Der Sachbearbeiter auf der Veranlagungsstelle erhielt die Steuererklärung seiner Nachbarn zur Bearbeitung. Verblüfft stellte er fest, dass der Nachbar über mehrere Jahre Verluste aus der Vermietung einer ...
Nach Ansicht des Hessischen FG können Hinterziehungszinsen für die Nichtanzeige einer Schenkung trotz rückwirkendem Wegfall des Steueranspruchs festgesetzt werden, da der Zinsanspruch nicht akzessorisch zum ...
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet (vormals Jahressteuergesetz 2018) beschlossen. Deutschland setzt damit die auf EU-Ebene für 2021 geplanten Regelungen bereits 2019 um.
Scheiden bei einem Gastronomiebetrieb bestimmte typische Schätzungsmethoden wie Geldverkehrsrechnung, Vermögenszuwachsrechnung, Ausbeutekalkulation, Zeitreihenvergleich aus, können Belege aus Folgejahren als ...
Folgender Fall: Ein vietnamesischer Staatsangehörige begeht in Deutschland zahlreiche Steuerdelikte. Schließlich wurde er ausgewiesen und eine Einreisesperre mit unbefristeter Geltungsdauer verhängt.
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Eine Minijobberin erreichte durch Vorspielen falscher Tatsachen, dass ihr Arbeitsentgelt vom Arbeitgeber unwissentlich aufgestockt wurde. Die Manipulationen blieben trotz Lohnsteueraußenprüfung unerkannt. Das FG Münster hat hierzu entschieden, dass die unberechtigt zu hohen Lohnsteueranmeldungen zugunsten des Arbeitgebers nachträglich geändert werden können, da die Zahlungen keinen Arbeitslohn darstellen (FG Münster 8.6.18, 1 K 1085/17 L, Abruf-Nr. 202391 , Revision zugelassen).