09.10.2018 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Eine Berliner Posse: Finanzamt formuliert Widerspruch und verhindert so den Vorsteuerabzug
| Ein Widerspruch gegen den Steuerausweis in einer Gutschrift ist auch dann wirksam, wenn die Gutschrift sowohl den zivilrechtlichen Vereinbarungen entspricht als auch die Umsatzsteuer zutreffend ausweist. Dass das FA den Widerspruch selbst formuliert hat, ist unerheblich – so das FG Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 5.9.18. |