10.08.2026 · Nachricht · BGH
LoSt wird bei Einziehung des Tatlohns nicht gegengerechnet
Der BGH weist darauf hin, dass vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer (LoSt) den Einziehungsbetrag, mit dem die mittels hinterzogenem Tatlohn ersparten Aufwendungen abgeschöpft werden sollen, nicht vermindert (BGH 12.11.25, 1 StR 484/24, Abruf-Nr. 252111 ).
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