15.11.2013 · Nachricht · Finanzgericht Hamburg
Ein Steuerpflichtiger, der die Höhe steuerpflichtiger Einkünfte bewusst nicht in Erfahrung bringt und auf Nachweise verzichtet, um das Entdeckungsrisiko zu verringern, nimmt dabei in Kauf, dass er später bei Abgabe einer Selbstanzeige eine Schätzung abgeben muss. Schätzt er dabei die hinterzogenen Einkünfte zu hoch, um seine Straffreiheit sicherzustellen, trifft ihn ein die Änderung des aufgrund der Selbstanzeige ergangenen Bescheids verhinderndes grobes Verschulden i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 ...
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15.11.2013 · Fachbeitrag ·
Bundesfinanzhof
Der BFH will vom EuGH klären lassen, ob die bis Ende 2003 geltende deutsche Regelung zur Besteuerung von Anlegern, die sich an ausländischen „schwarzen“ Investmentfonds beteiligt haben, gegen die ...
15.11.2013 · Fachbeitrag ·
Finanzgericht Düsseldorf
Das FG Düsseldorf hat in der Entscheidung vom 26.9.13 (13 K 4630/12 AO, Abruf-Nr. 133514 ) die Rechtmäßigkeit einer Betriebsprüfungsanordnung bestätigt. Geklagt hatte eine Gesellschaft, die ein Restaurant betreibt.
15.11.2013 · Fachbeitrag ·
Bundesfinanzhof
Die Frage, ob die von der Klägerin gewünschte Prüfung im Büro des Steuerberaters, in dem sich die Geschäftsunterlagen befinden, durchgeführt werden kann, davon abhängig gemacht werden darf, dass sie dem HZA eine Vollmacht zur Einsichtnahme in diese Unterlagen erteilt, ist einer rechtsgrundsätzlichen Klärung nicht zugänglich (BFH 17.4.13, VII B 42/12, Abruf-Nr. 131874 ).
15.11.2013 · Fachbeitrag ·
Bundesfinanzhof
Der BFH hat sich in einer Entscheidung vom 30.7.13 (IV B 107/13, Abruf-Nr. 133513 ) mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen Rückstellungen für hinterzogene Steuern gebildet werden können.
15.11.2013 · Fachbeitrag ·
Schmuggel
Die Hinterziehung von Einfuhrumsatzsteuer (Schmuggel) und die Hinterziehung der aus dem nachfolgenden Verkauf der geschmuggelten Ware anzumeldenden Umsatzsteuer können als zwei Taten im materiellen Sinn abgeurteilt ...
15.11.2013 · Fachbeitrag ·
Besteuerungsverfahren
Einer leichtfertigen Steuerverkürzung durch Angabe unvollständiger Einkünfte in der ESt-Erklärung steht nicht entgegen, dass dieselben Einkünfte in der gesonderten Gewinnfeststellungserklärung zutreffend angegeben werden (BFH 23.7.13, VIII R 32/11, Abruf-Nr. 132989 ).