Leichtfertigkeit i.S. von § 378 AO setzt einen erheblichen Grad von Fahrlässigkeit voraus. Hierbei wird auf die persönlichen Fähigkeiten des Täters abgestellt (BFH 18.11.13, X B 82/12, Abruf-Nr. 140418 ).
Ein Arrestgrund besteht, wenn bei objektiver Würdigung unter ruhiger und vernünftiger Abwägung aller Umstände die Besorgnis gerechtfertigt ist, dass ohne sofortige Sicherung durch Arrestanordnung die Vollstreckung ...
Wer sein Nettoeinkommen durch eine rechtswidrige Abrechnungspraxis steigert, kann mit einer ordentlichen Kündigung rechnen. Dies gilt auch, wenn er in Kenntnis oder sogar mit Zustimmung des Vorgesetzten handelt (AG ...
Leichtfertigkeit i.S. von § 378 AO setzt einen erheblichen Grad von Fahrlässigkeit voraus. Hierbei wird auf die persönlichen Fähigkeiten des Täters abgestellt (BFH 18.11.13, X B 82/12).
Wie der in § 160 AO verwendete Begriff „Empfänger“ auszulegen ist und ob damit auch die Angestellten eines Subunternehmers oder immer nur der unmittelbare Vertragspartner gemeint ist, ist durch die Rechtsprechung ...
Der BGH hat mit Beschluss vom 19.11.13 (1 StR 498/13, Abruf-Nr. 140173 ) eine steuerstrafrechtliche Entscheidung des LG Stuttgart aufgehoben und die Sache an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Gerichts ...
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Ob Praxisimmobilie, Beteiligungen oder Stimmrechte: Bei der Beratung von MVZ-GmbHs droht eine der folgenreichsten steuerlichen Strukturfallen. Die Sonderausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung zeigt, wie Sie Betriebsaufspaltungsrisiken systematisch erkennen und vermeiden.
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Unter einer „Nettolohnvereinbarung“ ist eine Abrede zwischen den Parteien eines Dienstverhältnisses des Inhalts zu verstehen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusätzlichen Lohn zuwendet, indem er auch die im Lohnsteuerabzugsverfahren zu erhebende LSt trägt (BFH 25.10.13, VI B 144/12, Abruf-Nr. 140083 ).