Erstmals ist in Deutschland die rechtswidrige Überredung von Bürgern zu Straftaten durch die Polizei oder von ihr gesteuerter Personen als ein Verfahrenshindernis anerkannt worden. Die Entscheidung hat auch Auswirkungen auf das Steuerstrafrecht, wo insbesondere im Bereich des § 373 AO (z.B. Zigarettenschmuggel) ähnliche Konstellationen auftreten können.
Der Einwand des Angeklagten, das FA habe die Möglichkeit zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gehabt und auch genutzt, war nicht geeignet, den Vorwurf der Steuerhinterziehung durch Unterlassen zu entkräften (AG ...
Der BFH (18.3.15, III B 43/14, Abruf-Nr. 177268 ) bestätigt seine Rechtsprechung, wonach auch bei einem Taxiunternehmer, der seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, die Betriebseinnahmen und ...
Das Finanzgericht kann sich die tatsächlichen Feststellungen eines Strafurteils auch dann zu eigen machen, wenn es sich um ein Urteil in abgekürzter Form nach § 267 Abs. 4 StPO handelt und der Steuerpflichtige keine substantiierten Einwendungen gegen die Feststellungen des Strafgerichts erhoben hat (FG Rheinland Pfalz 6.12.13, 6 K 2585/12, Abruf-Nr. 144688 , NZB als unbegründet zurückgewiesen, BFH XI B 44/14).
Der EuGH (18.12.14, C-131/13, Schoenimport „Italmoda“ Mariano Previti vof, Abruf-Nr. 143769 ) hat seine Rechtsprechung bezüglich der Versagung der Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung verschärft ...
Der BGH hat am 11.6.15 (VII ZR 216/14, Abruf-Nr. 144691 ) entschieden, dass dann, wenn ein Werkvertrag wegen Verstoßes gegen das Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG nichtig ist, dem Besteller, der den Werklohn ...
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Der BGH hat am 11.6.15 (VII ZR 216/14) entschieden, dass dann, wenn ein Werkvertrag wegen Verstoßes gegen das Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG nichtig ist, dem Besteller, der den Werklohn bereits gezahlt hat, gegen den Unternehmer auch dann kein Rückzahlungsanspruch unter dem Gesichtspunkt einer ungerechtfertigten Bereicherung zusteht, wenn die Werkleistung mangelhaft ist.