Streitig war, ob der Kläger K in den Jahren 2007 bis 2009 wiederholt über bestimmte Internetplattformen (autoscout24.de und ebay.de) sowie über Zeitungsannoncen Pkw zum Verkauf anbot, später veräußerte und – wenn ja – in welcher Höhe er Eink ünfte aus Gewerbebetrieb erzielte bzw. der Umsatzsteuer zu unterwerfende Umsätze tätigte. Das FG Münster (19.6.15, 14 K 3865/12 E,U, Abruf-Nr. 145772 ) hat die Klage des Internethändlers zurückgewiesen.
Zahlt ein Steuerberater an eine GmbH Schadenersatz dafür, dass die GmbH Bußgelder für nicht im Bundesanzeiger veröffentlichte Bilanzen zu tragen hatte, sind diese Zahlungen für die GmbH Betriebseinnahmen, da es an ...
Gemäß § 109 Abs. 3 S. 1 StBerG sind die tatsächlichen Feststellungen des Urteils im Strafverfahren in berufsgerichtlichen Verfahren bindend. Nach § 109 Abs. 3 S. 2 StBerG kann das Gericht zwar die nochmalige ...
Nach § 12 Abs. 1 Nr. 4b Kommunalabgabengesetz (KAG) NRW i.V. mit § 170 Abs. 1 AO beginnt die Festsetzungsfrist mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Beitrag entstanden ist. Dabei ist auch im Falle der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen das Kalenderjahr maßgeblich und nicht das Kindergartenjahr (VG Düsseldorf 29.5.15, 24 K 854/14).
Der Annahme eines illegalen Beschäftigungsverhältnisses steht nicht entgegen, dass der „Selbstständige“ (Arbeitnehmer) die Einkünfte aus der Tätigkeit für den Auftraggeber zur Einkommensteuer veranlagt hat (SG ...
Der 9. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts (NFG) hat mit Urteil vom 30.6.2015 (9 K 343/14) im zweiten Rechtsgang – soweit ersichtlich als erstes Finanzgericht – ein an einen inländischen ...
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Das FG Münster hat am 19.6.15 (14 K 3865/12 E,U) die Klage eines Internethändlers gegen geänderte Steuerbescheide zurückgewiesen. Streitig war, ob der Kläger K in den Jahren 2007 bis 2009 wiederholt über bestimmte Internetplattformen (autoscout24.de und ebay.de) sowie über Zeitungsannoncen Pkw zum Verkauf anbot, später veräußerte und – wenn ja – in welcher Höhe er Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielte bzw. der Umsatzsteuer zu unterwerfende Umsätze tätigte.