24.06.2015 · Nachricht · Bundesgerichtshof
Der BGH hat am 11.6.15 (VII ZR 216/14) entschieden, dass dann, wenn ein Werkvertrag wegen Verstoßes gegen das Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG nichtig ist, dem Besteller, der den Werklohn bereits gezahlt hat, gegen den Unternehmer auch dann kein Rückzahlungsanspruch unter dem Gesichtspunkt einer ungerechtfertigten Bereicherung zusteht, wenn die Werkleistung mangelhaft ist.
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24.06.2015 · Nachricht · Pressemitteilung
Der IX. Senat des BFH hat durch Urteil vom 10.2.15 (IX R 18/14) entschieden, dass das schlichte „Vergessen“ des Übertrags selbst ermittelter Besteuerungsgrundlagen – im Urteilsfall ein Verlustbetrag – in die ...
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17.06.2015 · Fachbeitrag ·
Kammergericht Berlin
Der Haftgrund der Flucht ist anzunehmen, wenn sich der Beschuldigte von seinem bisherigen räumlichen Lebensmittelpunkt absetzt, um unerreichbar zu sein (KG Berlin 20.2.15, 4 Ws 20/15, Abruf-Nr. 144681 ).
17.06.2015 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuerbetrug
Wird die Umsatzsteuervoranmeldung durch einen Steuerberater beim FA eingereicht, bedarf es näherer Feststellungen zur Rollenverteilung zwischen Auftraggeber und Steuerberater und zu dessen Kenntnisstand, ohne die eine rechtliche Beurteilung der Beteiligung des Steuerpflichtigen bzw. der für ihn handelnden Organe nicht möglich ist (OLG Karlsruhe 16.3.14, 1 (4) Ss 560/14 - AK 206/14, Abruf-Nr. 144684 ).
17.06.2015 · Fachbeitrag ·
Verwaltungsgericht Arnsberg
Das VG Arnsberg weist in einer Entscheidung vom 16.4.15 (5 K 482/14, Abruf-Nr. 144682 ) darauf hin, dass die gesetzlichen Vertreter juristischer Personen deren steuerliche Pflichten zu erfüllen haben.
17.06.2015 · Fachbeitrag ·
Insolvenz
Zu den Kriterien, aufgrund derer von einer Zahlungsunfähigkeit ausgegangen werden kann, die Anlass für eine Uneinbringlichkeit i.S. des § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG gibt (FG Berlin-Brandenburg 14.1.15, 7 K 7250/13, ...
17.06.2015 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Für die Stellung und Verantwortlichkeit einer Person als faktischer Geschäftsführer einer GmbH ist es erforderlich, dass der Betreffende nach dem Gesamterscheinungsbild seines Auftretens die Geschicke der Gesellschaft durch eigenes Handeln im Außenverhältnis, das die Tätigkeit des rechtlichen Geschäftsführungsorgans nachhaltig prägt, maßgeblich in die Hand genommen hat (FG München 25.11.14, 2 K 40/12, Abruf-Nr. 144686 ).