20.05.2026 · Fachbeitrag · Zoll-Praxis
Vorzeitiges Entfernen von Ware im Ausfuhrverfahren verstößt gegen § 19 AWG
Bei der Ausfuhr von Waren aus der Europäischen Union wird häufig unterschätzt, welche rechtlichen Folgen bereits einfache Verfahrensverstöße haben können. Ein aktueller Fall aus der Praxis zeigt, dass selbst organisatorische Fehler im Ausfuhrverfahren als Ordnungswidrigkeit nach dem Außenwirtschaftsgesetz geahndet werden können.
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