19.03.2026 · Fachbeitrag · Zollbefreiung
Zollbefreiung für Niedrigwertsendungen ist beendet: 3-EUR-Pauschalzoll ab 2026
| Der Rat der Europäischen Union hat beschlossen, ab dem 1.7.26 einen festen Zollsatz von 3 EUR auf Waren mit einem Sachwert von bis zu 150 EUR zu erheben, die überwiegend über den elektronischen Handel in die EU gelangen. Damit endet die seit Jahren bestehende Privilegierung solcher Sendungen. Bereits seit 2021 unterliegen sie der Einfuhrumsatzsteuer, zollrechtlich waren sie jedoch befreit. Diese Zollbefreiung wird nun übergangsweise aufgehoben. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PStR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,10 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig