27.04.2022 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Wenn ein Arbeitnehmer unentschuldigt der Arbeit fernbleibt und sich eigenmächtig selbst beurlaubt, darf der Arbeitgeber ihm außerordentlich kündigen (Landesarbeitsgericht [LAG] Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 23.11.2021, Az. 5 Sa 88/21, Abruf-Nr. 226862 ). Das Urteil betrifft zwar einen Busfahrer, ist aber auch für Angestellte in Gesundheitseinrichtungen (z. B. Physiopraxen) relevant. Wichtig ist vor allem folgender Grundsatz: Selbst wenn Angestellte in bestimmten Fällen einen Anspruch auf Urlaub oder ...
26.04.2022 · Nachricht ·
AGG
Nicht geschlechtsneutral formulierte Stellenanzeigen verstoßen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und bergen ein Risiko für Abmahnungen (siehe weiterführende Hinweise). Die Verwendung des ...
22.04.2022 · Fachbeitrag ·
Wenn Sie als Physiotherapeut eine Privatpraxis eröffnen, ist nicht nur bei der Lohnkostenkalkulation (PP 05/2022, Seite 10) Augenmaß gefragt. Gleiches gilt für die Kalkulation der Arbeitszeit. Die Arbeitszeit Ihrer ...
21.04.2022 · Fachbeitrag ·
Arbeitslohn
In vielen Fällen führt die Übernahme von Buß- und Verwarnungsgeldern zu Arbeitslohn. Doch nicht immer. Das zeigt ein „Übernahme-Fall“ im Paketzustelldienst, den das FG Düsseldorf, der BFH und nun schließlich das FG Düsseldorf im zweiten Rechtsgang entschieden hat. PP bringt Sie auf den Stand der Dinge.
20.04.2022 · Nachricht ·
Beschlüsse
Die Hygienepauschale (PP 06/2020, Seite 3) bleibt für alle Kostenträger bis zum 30.06.2022 abrechenbar: Auch die gesetzliche Unfallversicherung, die Postbeamtenkrankenkasse und die Beihilfe haben nun einer ...
20.04.2022 · Nachricht ·
Arbeitsunfall
Eine Infektion mit dem Coronavirus muss für die Anerkennung von COVID-19 als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit nachgewiesen sein. Daher sollte die berufsbedingte Corona-Infektion mit PCR-Test dokumentiert sein.
19.04.2022 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Inhaberinnen oder Inhaber von Physiopraxen müssen ab und an ihren Mitarbeitern rechtlich bedeutsame Erklärungen (z. B. Abmahnung oder Kündigung) zukommen lassen. Für deren rechtliche Wirksamkeit kommt es auf den Zugang beim Empfänger an. Daher müssen Sie einen sicheren Weg der Übermittlung finden, um später vor Gericht nicht Schiffbruch zu erleiden. Worauf es dabei ankommt, zeigen zwei aktuelle Gerichtsurteile. Auch wenn die Rechtsprechung hilfreiche Hinweise gibt, müssen Sie schon im Vorfeld darauf ...